Einsatz von Drohnen in der Logistik – Geht oder geht (noch) nicht?
Heute sind Drohnen nahezu ein fester Bestandteil in der technischen Umgebung – und das nicht nur im Hobbybereich. Die Anwendungen im gewerblichen Umfeld umfassen bereits heute schon zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten und es kommen immer weitere dazu. In der Überwachung von Großereignissen, bei der Beobachtung von Baufortschritten aus der Luft, bei Kontrollflügen in der Forst- und Landwirtschaft oder auch bei der Inspektion von Industrieanlagen sind Drohnen bereits heute im Einsatz.
In zahlreichen Tests versuchen auch große Versandhändler und Logistik-Dienstleister, Drohnen für einen schnellen und individuellen Transport von Paketen einzusetzen. Dabei sind jedoch noch einige technische, logistische und juristische Anforderungen zu lösen, respektive zu definieren – insbesondere für Einsätze in öffentlichen und dicht bevölkerten Gebieten. Logistisch spielen natürlich die Größe und das Gewicht der Lieferung sowie Ihre Sensibilität (gegen Regen, Wind, etc.) eine große Rolle. Aber auch die technisch mögliche Einsatzzeit einer Drohne vs. ihrer Akku-Ladezeit ist entscheidend für die Logistik-Praktikabilität. Juristisch hingegen, müssen für den übergreifenden und öffentlichen Einsatz zudem auch noch einige Grundsatzfragen geklärt werden: Wer haftet bei einer technischen Störung oder bei entstandenen Sach- und Personenschäden? Wie ist der Gefahren- und Eigentumsübergang bei der Anlieferung von Paketen? usw.
Beim Einsatz von Drohnen auf z. B. Werksgeländen oder privaten Grundstücken ist die Rechtslage etwas leichter beherrschbar. Werden die Drohnen dann noch innerhalb von Gebäuden betrieben, können die Regelungen unter z. B. Einhaltung des gültigen Arbeitsschutzes und gesetzlicher Anforderungen gut umgesetzt werden. Für die Sicherheit der Mitarbeiter können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, die z. T. durch die Drohne selbst möglich sind (Kollisionsprävention, Flugroutenanpassungen, etc.). Außerdem könnten Drohnen z. B. nur in Bereichen bzw. Räumen eingesetzt werden, solange sich dort kein Mensch aufhält (zeitliche Bedingung) oder die Drohnen bewegen sich nur auf gekennzeichneten Korridoren – wie es heute bereits schon FTS (Fahrerlose Transportsysteme) tun. Zur Orientierung im Innenbereich nutzen die Drohnen Bewegungs- und Kamerasensoren sowie auch GPS.
Ausgestattet mit z. B. Barcodescannern, RFID-Chips und/oder optischen Sensoren können bereits heute logistische Situationen und Planungszustände erkannt oder auch Lagerbestände durch die Drohne erfasst und sogar auch visuell abgebildet werden. Aktuell kommen Drohnen in diesem Zusammenhang bereits zur Grobinventur bei großen Logistik-Dispositionszentren zum Einsatz – dabei handelt es sich aber häufig noch um teilautomatisierte Drohnen.
Da vorgeschriebene Inventuren grundsätzlich viel Zeit und Geld in Anspruch nehmen und dazu noch einen hohen Personalbedarf erfordern, plant man, zukünftig vollautonome Drohnen zur Durchführung von Inventuren einzusetzen. Damit könnten dann z. B. Inventuren selbstständig und außerhalb der regulären Arbeitszeiten oder am Wochenende durchgeführt werden (permanente Inventur).
Soweit zu den theoretischen Möglichkeiten! Die technischen Anforderungen, bspw. bei einer „einfachen Inventur“, sind jedoch sehr hoch. Die Drohnen sind darauf angewiesen, dass die einzelnen Waren und auch Mengen entweder mittels Barcode oder RFID-Chip überhaupt erfassbar sind. Auch sind heutige Bilderfassungssysteme noch nicht so ausgereift, dass ein automatischer Abgleich von Soll- und Ist-Bestand mittels Kamera problemlos möglich ist. Lediglich, ob ein Lagerplatz befüllt oder leer ist, kann aktuell sicher ausgewertet werden. Die begrenzte Energieversorgung bereitet ebenfalls noch Probleme und geht zu Lasten der Performance und Effizienz. Auch sind betriebsinterne WLAN-Netzwerke selten auf die Daten und Bilderflut vorbereitet und auch die Datensicherheit selbst ist noch ein großes Thema.
Befinden sich heute noch viele Einsatzmöglichkeiten von Drohnen in der Erprobung oder in ersten Testphasen, werden sie sich doch in absehbarer Zeit durchsetzen. Die Möglichkeiten werden durch die Entwicklung von leistungsstärkeren Energiespeichern, der Weiterentwicklung von autonomen Steuerungen, stabileren und schnelleren WLAN-Netzen sowie optimaler Datensicherheit nicht weniger werden. In ersten Studien sieht man bereits, dass auch führende automobile OEM die Drohne als „fliegenden Transporter“ in Ihren Fabriken der Zukunft sehen und umsetzen wollen. Dabei werden dann z. B. Lenkräder „Just in Sequence (JIS)“ an die Produktionslinie transportiert und taktoptimal bereitgestellt – und das bei minimalem Flächenbedarf.
Wir können gespannt sein und freuen uns mit unseren Kunden auf die zukünftigen Planungsanforderungen, gepaart mit Digitalisierung, Industrie 4.0 und Big Data.
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